Hat eine missbräuchliche Betreibung strafrechtliche Folgen?
Hat eine missbräuchliche Betreibung strafrechtliche Folgen?
Hat eine missbräuchliche Betreibung strafrechtliche Folgen?
Die Staatsanwaltschaft wirft A. vor, in Online-Shops Waren auf den Namen von B., der neuen Freundin ihres Ex-Freundes, bestellt und ein missbräuchliches Betreibungsbegehren gegen sie gestellt zu haben. Damit habe sie die Geschädigte zu teilweise zeitraubenden Vorkehrungen zur Abwendung weiteren Schadens genötigt. Das Bezirksgericht Schwyz sprach A. vom Vorwurf der Nötigung frei. Auf Berufung von A. sowie Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft hin sprach sie das Kantonsgericht Schwyz mit Bezug auf das gegen die Geschädigte eingeleitete Betreibungsverfahren der Nötigung schuldig und verurteilte sie zu 70 Tagessätzen Geldstrafe bedingt und Fr. 2'300.-- Busse. Mit Beschwerde in Strafsachen beantragte A., sie sei vom Vorwurf der Nötigung freizusprechen. Sie beanstandete unter anderem die rechtliche Würdigung des Sachverhalts als Nötigung, da das inkriminierte Verhalten die erforderliche Nötigungsintensität nicht erreichen würde.
Das Bundesgericht erinnerte daran, dass das Schutzobjekt des Tatbestands der Nötigung die Freiheit der Willensbildung und Willensbetätigung des Einzelnen ist. Art. 181 StGB ist ein Erfolgsdelikt; die Anwendung des Nötigungsmittels muss den...
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