Einziehung trotz Verfahrenseinstellung?
Einziehung trotz Verfahrenseinstellung?
Einziehung trotz Verfahrenseinstellung?
Bei A. wurden im Rahmen einer Zollkontrolle an der Grenze 10'000 Euro in grösseren Noten (80 x 100.-- und 10 x 200.--) festgestellt. Die Untersuchung einzelner Noten auf Drogenspuren ergab eine starke Kontamination. Gleichzeitig wurden an der Stirn, an den Händen und im Personenwagen von A. Kokainspuren festgestellt. Zum Ursprung des Geldes befragt gab A. an, dass sie mit 5'000 Franken für einen Autokauf nach V. gereist sei, dieses Geld dort bei einem Verwandten in Euro gewechselt und zusätzlich durch diesen ausgeliehenes Geld erhalten habe, beides zusammen 10'000 Euro. A. benannte weder Zeugen noch belegte sie diese Aussage mit genaueren Angaben.
Das Kantonale Untersuchungsamt stellte das gegen sie wegen Geldwäscherei geführte Strafverfahren ein, da sich der subjektive Tatbestand nicht rechtsgenüglich nachweisen liess. Es verfügte jedoch die Einziehung der sichergestellten 10'000 Euro. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen bestätigte die Einziehung.
Dagegen erhob A. Beschwerde in Strafsachen beim Bundesgericht und beantragte die Herausgabe des sichergestellten Bargelds. Sie brachte vor, es seien fünf Geldnoten positiv auf Kokain und Metamphetamin getestet...
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