Die Gültigkeit einer Hausdurchsuchung, welche die Kriterien von Art. 244 StPO nicht erfüllt
Die Gültigkeit einer Hausdurchsuchung, welche die Kriterien von Art. 244 StPO nicht erfüllt
Die Gültigkeit einer Hausdurchsuchung, welche die Kriterien von Art. 244 StPO nicht erfüllt
Dem Beschwerdeführer A. wurden diverse Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Namentlich hatte er in der von ihm untervermieteten Wohnung Cannabis angebaut und konsumiert. Bei einer Wohnungsdurchsuchung, die von Polizeibeamten wegen eines Beziehungsstreits durchgeführt wurde, durchsuchten diese das Zimmer von A., obwohl dieser nicht in den Streit verwickelt war. Dabei entdeckten sie eine Cannabisplantage. A. wurde sowohl erst- wie auch zweitinstanzlich wegen mehrerer Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen. Gegen diesen Schuldspruch führte A. Beschwerde in Strafsachen.
Im Wesentlichen rügte der Beschwerdeführer das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage, welche die Durchsuchung seines Zimmers rechtfertige, was impliziert, dass die Entdeckung der Hanfkultur nicht als Zufallsfund im Sinne von Art. 243 StPO hätte gelten dürfen und dass die erlangten Beweise unverwertbar hätten sein müssen.
Die Vorinstanz hielt zwar fest, dass es in der StPO keine gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung des Zimmers von A. gebe, da keine der in Art. 244 StPO genannten Voraussetzungen erfüllt sei. Stattdessen war sie der Ansicht, dass sich die...
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