6115.pdf Gesetzgebung Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter tritt am 1. Januar 2019 in Kraft Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter tritt am 1. Januar 2019 in Kraft
Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter tritt am 1. Januar 2019 in Kraft Lebenslängliches Tätigkeitsverbot für pädophile Sexualstraftäter tritt am 1. Januar 2019 in Kraft