Ein Fall von eventualvorsätzlicher versuchter Tötung
Ein Fall von eventualvorsätzlicher versuchter Tötung
Ein Fall von eventualvorsätzlicher versuchter Tötung
Der Beschwerdegegner 2 wurde unter anderem wegen versuchter vorsätzlicher Tötung (Art. 111 i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB) sowie wegen Drohung (Art. 180 StGB) zum Nachteil der Beschwerdeführerin zu einer Freiheitsstrafe und Genugtuung verurteilt. In der Folge gelangte der Beschwerdegegner 2 mit Berufung ans Obergericht des Kantons Solothurn, wo das Urteil angepasst wurde. Das Obergericht erklärte B. der einfachen Körperverletzung sowie der Drohung zum Nachteil von A. schuldig, sprach dadurch eine kürzere Freiheitsstrafe aus und reduzierte die auszurichtende Genugtuung. Daraufhin gelangte die Beschwerdeführerin A. mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht mit folgenden Anträgen: Das Berufungsurteil sei teilweise aufzuheben und B. sei wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung zu bestrafen. Er sei zu verpflichten, ihr eine Genugtuung von CHF 10'000 zuzüglich Zins von 5% zu bezahlen. Eventualiter sei die Sache zur materiellen Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.
Der Sachverhalt gilt als festgestellt. Am frühen Morgen kam es zwischen dem stark alkoholisierten Beschwerdegegner 2 und der Beschwerdeführerin zum Streit. Infolgedessen drückte dieser die...
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