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Pädophiler Straftäter muss verwahrt werden

Pädophiler Straftäter muss verwahrt werden

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht

Pädophiler Straftäter muss verwahrt werden

Der 1955 geborene Mann war 2006 vom St. Galler Kantonsgericht der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen worden. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und ordnete eine therapeutische Massnahme an. 2011 wurde er aus dem stationären Massnahmenvollzug bedingt entlassen. 2012 wurde er erneut festgenommen und 2013 vom Kantonsgericht wegen mehrfacher versuchter sexueller Handlungen mit Kindern schuldig gesprochen und zu 21 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Kantonsgericht bestätigte dabei die Rückversetzung des Betroffenen in die stationäre Massnahme. 2018 entschied das Kantonsgericht, die stationäre Massnahme nicht zu verlängern. Das Amt für Justizvollzug hob die stationäre Massnahme 2019 auf und beantragte beim Kantonsgericht die Verwahrung. Das Kantonsgericht lehnte die Anordnung der Verwahrung ab, da diese unverhältnismässig sei und verlängerte die stationäre Massnahme bis Ende Mai 2020. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen gut. Es kommt zum Schluss, dass die Verwahrung anzuordnen ist und weist die Sache diesbezüglich zurück ans Kantonsgericht. Mit der Vorinstanz ist davon...

iusNet StrafR-StrafPR 22.11.2019

 

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