Zum Begriff der schweren Körperverletzung
Zum Begriff der schweren Körperverletzung
Zum Begriff der schweren Körperverletzung
Beschwerdeführerin A. und ihre Tochter B. (geboren 2010) reisten Mitte November 2017 in die Schweiz ein, wo sie bei ihrem Lebenspartner respektive Vater C. lebten. Am 15. Februar 2018 brachten die Eltern ihr Kind in die Klinik Permanence. B. starb am frühen Morgen des Folgetages. Todesursache war ein sauerstoffmangelbedingter Hirnschaden nach Herzkreislaufstillstand, der am ehesten durch eine Aspiration von Mageninhalt nach Erbrechen ausgelöst worden sein dürfte.
Aus der – für das Bundesgericht verbindlichen - vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellung ging hervor, dass B. kurz nach Einreise in die Schweiz erste Probleme mit der Nahrungsaufnahme gezeigt und häufig erbrochen habe. Der Vater habe nicht akzeptiert, dass sie wenig und langsam gegessen habe, weshalb er Ende November 2017 begann, der Tochter zu schlagen. Teilweise habe er ihr den Mund durch Druck auf die Wangen geöffnet und ihr Nahrung mit einem Löffel zugeführt und habe sie mit Händen und Fäusten sowie mit Gürtel und Elektrokabel geschlagen. Solche Übergriffe seien mindestens mehrmals wöchentlich erfolgt. Ebenso schlug er sie einmal mit einem Wallholz ins Gesicht und brach ihr das Nasenbein. Die Eltern...
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