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Wie der Wirkstoffgehalt von THC zu bestimmen ist

Wie der Wirkstoffgehalt von THC zu bestimmen ist

Rechtsprechung
Betäubungsmittelgesetz

Wie der Wirkstoffgehalt von THC zu bestimmen ist

X. wird Anbau und Besitz von Hanf vorgeworfen. Aus dem von ihm produzierten Hanf habe er alle zwei Monate Sirup hergestellt, diesen zu Hanflikör verarbeiten lassen und damit einen monatlichen Gewinn von CHF 22'000.- bis CHF 25'000.- erzielt. X. wurde mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu CHF 80.- bei einer Probezeit von zwei Jahren bestraft. 

X. rügt eine Verletzung von Art. 1 StGB, Art. 9 BV, Art. 7 EMRK und Art. 15 IPBPR (UNO-Pakt II). Regeln zur Bestimmung des Wirkstoffgehaltes Tetrahydrocannabinol (nachfolgend THC) seien weder in der Verordnung des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) noch sonst in einem Gesetz oder einer Verordnung festgelegt. Cannabis sei erst ab einem Gesamt-THC Gehalt von 1 % ein verbotenes Betäubungsmittel. Tetrahydrocannabinolsäure (THC-A, nachfolgend THC Carbonsäure) dürfe mit THC nicht zusammengerechnet werden, weil die THC-Carbonsäure erst durch Einflüsse von aussen in eine psychoaktive Substanz überführt werde. Eine genügende gesetzliche Grundlage, wie der durchschnittliche Gesamt-THC-Gehalt zu bestimmen sei, fehle. X. rügt eine Verletzung des Grundsatzes "nulla poena sine lege".

Das Bundesgericht...

iusNet StrafR-StrafPR 09.08.2019

 

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