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Üble Nachrede oder Satire auf Twitter?

Üble Nachrede oder Satire auf Twitter?

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Üble Nachrede oder Satire auf Twitter?

X. publizierte am 9. Juli 2016 auf Twitter den folgenden Text: "A. #G. zeigt in den Medien ungehemmt seine #Pädophilie: Wo bleibt da die Empörung von @Natalie Rickli?", kombiniert mit zwei Zeitschriftartikeln, welche Nationalrat A. G.s Besuch bei Flüchtlingskindern thematisieren. Das Bezirksgericht Bremgarten sprach X. wegen übler Nachrede gemäss Art. 173 Ziff. 1 StGB schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je CHF 30.- unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von CHF 400.-. Das Obergericht des Kantons Aargau bestätigte den Schuldspruch von X. und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.- unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von CHF 300.-. X. beantragt mit Beschwerde in Strafsachen, das Urteil des Obergerichts sei aufzuheben und er sei vom Vorwurf der üblen Nachrede freizusprechen.

Die Ehrverletzungstatbestände gemäss Art. 173 ff. StGB schützen nach ständiger Rechtsprechung den Ruf, ein ehrbarer Mensch zu sein, d.h. sich so zu benehmen, wie nach allgemeiner Anschauung ein charakterlich anständiger Mensch sich zu verhalten pflegt. In der...

iusNet STR-STPR 03.01.2019

 

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