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Üble Nachrede

Likes auf sozialen Medien können strafbar sein

Rechtsprechung
Medienstrafrecht
Einzelne Straftaten

6B_1114/2018, zur Publikation vorgesehen

Das Drücken des "Gefällt mir"- oder "Teilen"-Buttons für einen ehrverletzenden Beitrag auf Facebook kann eine tatbestandsmässige Handlung darstellen, wenn der Beitrag dadurch einem Dritten mitgeteilt wird. Das Bundesgericht bestätigt in diesem Punkt einen Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich. Allerdings muss das Obergericht im konkreten Fall nochmals prüfen, ob die weiterverbreiteten Inhalte tatsächlich eine üble Nachrede darstellen.
iusNet StrafR-StrafPR 20.02.2020

Schmähsong über Natalie Rickli: Keine sexuelle Belästigung

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Im vorliegenden Fall stellt der Song inhaltlich zweifellos einen groben verbalen Angriff dar. Die Interpreten wandten sich mit der Veröffentlichung des Songs im Internet jedoch nicht direkt an Natalie Rickli, sondern an ein dieser gegenüber kritisch eingestelltes Publikum. Das Obergericht hat verbindlich festgestellt, dass die Beschuldigten zu keinem Zeitpunkt Bemühungen unternommen hätten, Natalie Rickli den Song bzw. das Video zukommen zu lassen. Diese habe davon erst eineinhalb Jahre nach der Veröffentlichung Kenntnis erhalten. Damit fehlt es für eine Verurteilung wegen sexueller Belästigung am dazu erforderlichen Kriterium der unmittelbaren Wahrnehmung durch das Opfer. 
iusNet StrafR-StrafPR 22.11.2019

Üble Nachrede oder Satire auf Twitter?

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Das Bundesgericht bestätigte den Schuldspruch des Aargauer Obergerichts wegen übler Nachrede. X. bezeichnete einen Nationalrat als "Pädophilen". Den Einwand von X., es habe sich bei seinem Tweet um Satire gehandelt, überzeugt das Bundesgericht nicht. Nach verbreiteter Definition liege Satire vor, wenn kumulativ drei Merkmale erfüllt seien, nämlich ein aggressives, ein soziales und ein ästhetisches. Solches sei im vorliegenden Fall nicht ersichtlich.
iusNet STR-STPR 03.01.2019

Befangenheit des Gerichts bei Abwesenheit der Staatsanwaltschaft?

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass das gesetzmässige Vorgehen des Gerichts bei der Beweisführung, wie es in der StPO auch in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft vorgesehen ist, daher nicht per se zur Befangenheit der betroffenen Richter führe. Das Gesetz weise dem Gericht explizit eine aktive Rolle zu.
iusNet STR-STPR 13.11.2018