Das Obergericht des Kantons Bern muss ergänzend prüfen, ob sich fünf Musiker mit einem Schmähsong über die Politikerin Natalie Rickli neben der Beschimpfung anstatt der üblen Nachrede der Verleumdung schuldig gemacht haben. Nicht zu beanstanden ist der Freispruch der Musiker vom Vorwurf der sexuellen Belästigung.