Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch dubiosen Waffenverkauf
Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch dubiosen Waffenverkauf
Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch dubiosen Waffenverkauf
Der Beschwerdeführer verkaufte an seinem Wohnort eine Maschinenpistole an zwei ihm unbekannte Personen inklusive kostenloser Patronen. Der Beschwerdeführer wurde vor dem Treffen von den Käufern telefonisch kontaktiert. Diese interessierten sich zuerst für einen Revolver, haben sich aber beim Anblick der Maschinenpistole sofort umentschieden. Der Kaufpreis wurde in bar ausgehändigt.
Einige Jahre davor kaufte der Beschwerdeführer selbst eine Pistole inklusive Schalldämpfer von einer ihm unbekannten Person ab. Diese Waffe wurde – wie sich herausstellte – während eines Einbruchdiebstahls entwendet. Der Beschwerdeführer erkundigte sich bei der Übergabe, ob die Waffe «sauber» sei, was der Verkäufer bejahte.
In der Folge sprach das Bezirksgericht den Beschwerdeführer wegen mehrfacher Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen, der Hehlerei und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig. Das Obergericht bestätigte das Urteil in Bezug auf die oben erwähnten Tatbestände. Daraufhin gelangte der Beschwerdeführer mit Beschwerde in Strafsachen ans Bundesgericht. In seinem Rechtsbegehren beantragte der Beschwerdeführer «die Aufhebung […] des...
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