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Hehlerei

«Der Hehler ist schlimmer als der Stehler»?

Kommentierung
Allgemeines Strafrecht

– Das Zusammentreffen der Teilnahme am Vordelikt und der Hehlerei

Das Bundesgericht änderte kürzlich seine Rechtsprechung zur Frage der Konkurrenz zwischen der Anstiftung zu einem Vermögensdelikt und der Hehlerei an der Deliktssache. Neu gilt die Hehlerei als mitbestrafte Nachtat zur Anstiftung zum Vermögensdelikt. Unter Berücksichtigung dieser neuen Entwicklung soll das Verhältnis zwischen der Gehilfenschaft zum Vermögensdelikt und der darauffolgenden Hehlerei untersucht werden. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts führt potenziell zu unsachgemässen Ergebnissen und es gilt daher, die Auswirkungen auf die zweite Teilnahmeform zu bedenken.
Gian Ege
Luca Lehmann
iusNet STR-STPR 29.11.2022