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Kuss der Ehefrau gegen ihren Willen als sexuelle Belästigung?

Kuss der Ehefrau gegen ihren Willen als sexuelle Belästigung?

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Kuss der Ehefrau gegen ihren Willen als sexuelle Belästigung?

Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, er habe seine Ehefrau nach einem Streit auf dem Mund geküsst. Da sie dies nicht wollte und sich wegdrehte, hielt er sie mit einer Hand fest. Die Staatsanwaltschaft verurteilte A. wegen sexueller Belästigung und Tätlichkeiten zu einer Busse von Fr. 1'000.--. Sowohl die Einsprache von A. wie auch die Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichts, wurden abgewiesen.

Mit Beschwerde in Strafsachen beantragt A. einen Freispruch vom Vorwurf der sexuellen Belästigung. Zwar bestritt er den angeklagten Sachverhalt nicht, doch habe die vorgeworfene Tathandlung seiner Ansicht nach keinen sexuellen Bezug und stelle keine sexuelle Belästigung dar. Mit diesem Kuss habe er lediglich den Abschluss des gemeinsamen Lebens bekräftigen und keine sexuelle Lust ausleben wollen.

Das Bundesgericht erinnerte daran, dass die Bestimmung der sexuellen Belästigung geringfügigere Beeinträchtigungen der sexuellen Integrität erfasst. Es handelt sich um Beeinträchtigungen, welche die betroffene Person ohne ihren Willen mit Seyualität konfrontieren. Es handelt sich um qualifiziert unerwünschte sexuelle Annäherungen beziehungsweise um physische, optische und...

iusNet-StrafR-StrafPR 11.04.2023

 

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