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Leugnung des Genozids von Srebrenica ist nicht strafbar

Leugnung des Genozids von Srebrenica ist nicht strafbar

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

Leugnung des Genozids von Srebrenica ist nicht strafbar

Im November 2012 wurde in einer Tessiner Zeitung ein Text mit dem Titel "Srebrenica, come sono andate le cose" veröffentlicht. Zwei Tage später erschien der gleiche Text auf einem Internetportal. Der Autor nahm Bezug auf ein Buch mit dem Titel "Srebrenica, wie es wirklich war" und hielt unter anderen fest, dass die offizielle Version von "Srebrenica" eine "propagandistische Lüge sei". Wohl habe ein Massaker stattgefunden, Opfer seien aber die Serben gewesen; das andere Massaker, jenes an Muslimen, weise viele dunkle Stellen auf. Das Tessiner Appellationsgericht verurteilte den Mann 2017 wegen mehrfacher Rassendiskriminierung und verhängte eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse. Das Bundesgericht heisst seine Beschwerde gut und spricht ihn vom Vorwurf der mehrfachen Rassendiskriminierung frei. Zwar kann der unvoreingenommene Durchschnittsleser die im Text gemachten Aussagen nur als Leugnung des Genozids an den bosnischen Muslimen verstehen, womit der objektive Tatbestand gemäss Artikel 261bis Absatz 4 des Strafgesetzbuches ("Leugnung von Völkermord") grundsätzlich erfüllt ist. Hingegen liegen keine ausreichenden Indizien dafür vor, dass der Autor dabei in...

iusNet STR-STPR 03.01.2019

 

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