Ist der in einem Zwischenentscheid enthaltene Kosten- und Entschädigungspunkt selbständig anfechtbar?
Ist der in einem Zwischenentscheid enthaltene Kosten- und Entschädigungspunkt selbständig anfechtbar?
Ist der in einem Zwischenentscheid enthaltene Kosten- und Entschädigungspunkt selbständig anfechtbar?
Die Staatsanwaltschaft erhob beim Strafgericht Anklage gegen A. u.a. wegen mehrfacher Verbrechen gemäss Betäubungsmittelgesetz. Gleichentags beantragte die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht die Anordnung von Sicherheitshaft. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete gegenüber A. Sicherheitshaft an für die vorläufige Dauer von zwölf Wochen bis zum 28. Januar 2021. Diese Verfügung focht A. beim Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt an, welches die Beschwerde abwies, A. die Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höhe von Fr. 600.-- auferlegte und dessen amtlicher Verteidigerin für das Beschwerdeverfahren einen Betrag von insgesamt Fr. 1'611.-- aus der Gerichtskasse ausrichtete, unter Vorbehalt von Art. 135 Abs. 4 StPO.
Gegen diesen Entscheid erhob A. Beschwerde an das Bundesgericht und beantragte, der vorinstanzliche Entscheid sei dahingehend abzuändern, als die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör festgestellt und auf die Erhebung von Kosten verzichtet werde und das amtliche Honorar zu Lasten des Staates gehe. In prozessualer Hinsicht ersuchte der Beschwerdeführer um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege.
Da vorliegend ein...
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