Das Bundesgericht äussert sich zur Frage, ob und wann der in einem Haftbeschwerdeverfahren enthaltene Kostenentscheid selbständig an das Bundesgericht weitergezogen werden kann.
Sind beschlagnahmte Waren nach einer Verfahrenseinstellung in jedem Falle freizugeben? Und hat die Staatskasse die Kosten eines akzessorischen Einziehungsverfahrens zu tragen?
Dem Privatkläger wurden die Kosten der amtlichen Verteidigung der Gegenpartei in einem Beschwerdeverfahren auferlegt. Dagegen wehrt er sich vor Bundesgericht.