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Aktenführungspflicht von Separatbeilagen

Aktenführungspflicht von Separatbeilagen

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Strafprozessrecht

Aktenführungspflicht von Separatbeilagen

Die Staatsanwaltschaft führt eine Strafuntersuchung gegen A. wegen mehrfacher Erschleichung einer falschen Beurkundung und mehrfacher Anstiftung zur Urkundenfälschung im Amt. Das Verfahren wurde am 31. Mai 2018 an das Strafgericht überwiesen. Am 3. Mai 2022 ersuchte A. unter anderem um Erstellung eines Inhaltsverzeichnisses zu den "Separatbeilagen" der Staatsanwaltschaft. Der verfahrensleitende Strafgerichtspräsident wies diesen Antrag mit Verfügung ab. Dagegen erhob A. Beschwerde, welche das Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt abwies. 

Mit Beschwerde in Strafsachen beantragt A., die Staatsanwaltschaft anzuweisen, ein Aktenverzeichnis über die Separatbeilagen des Verfahrens zu erstellen. Er rügt eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, namentlich seines Anspruchs auf Aktenführung. Er macht geltend, das Strafverfahren umfasse nebst zwölf Bundesordnern Hauptakten mit über 3'400 Seiten auch noch 30 Bundesordner "Separatbeilagen" mit gesamthaft über 4'000 Seiten, für letztere bestehe jedoch kein Inhaltsverzeichnis. Auch seien die Ordnerrücken der "Separatbeilagen" nicht hinreichend klar beschriftet worden. So seien etwa acht Ordner praktisch...

iusNet-StrafR-StrafPR 22.05.2023

 

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