Anspruch auf Übersetzung
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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich führt ein Strafverfahren gegen mehrere Beschuldigte darunter auch gegen A. u.a. wegen mehrfacher qualifizierter Geschäftsbesorgung sowie Gehilfenschaft und Anstiftung dazu. Am 28. Juni 2019 verlangte A. von der Staatsanwaltschaft, sämtliche bislang erstellten und künftigen Einvernahmeprotokolle samt Beilagen, sämtliche Strafanzeigen samt Beilagen, sämtliche in den Akten liegende Einvernahmeprotokolle, die im Rahmen von internen Ermittlungen erstellt worden seien, sowie sämtliche bereits gestellten und künftigen Anträge und Entscheide über Zwangsmassnahmen schriftlich in die französische Sprache zu übersetzen.
Am 19. Juli 2019 wies die Staatsanwaltschaft mit entsprechender Verfügung diesen Antrag ab. Auf die dagegen erhobene Beschwerde trat am 17. März 2020 das Obergericht des Kantons Zürich nicht ein. Mit Beschwerde in Strafsachen beantragte A. beim Bundesgericht u.a., den Entscheid des Obergerichts aufzuheben.
Das Obergericht hatte unter Verweis auf die Praxis des Bundesgerichts und die Botschaft erwogen, der (die Verfahrenssprache nicht beherrschende) Beschuldigte habe Anspruch darauf, das ihm...
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