Beschwerde gegen Erstellung eines Gutachtens
Beschwerde gegen Erstellung eines Gutachtens
Beschwerde gegen Erstellung eines Gutachtens
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde eines Zürcher Arztes abgewiesen, gegen den wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird. Die Zürcher Staatsanwaltschaft führt eine Untersuchung durch, weil er eine an einer starken Hirnblutung leidende 58-jährige Frau fälschlicherweise mit Beruhigungsmitteln behandelt und danach zu spät ins Spital eingewiesen haben soll, um eine zentrale Atemlähmung noch verhindern zu können. Er wurde an einem Vormittag im Oktober 2016 in Pfäffikon zu einer 58-jährigen Britin gerufen, die sich über Unwohlsein, Kopfschmerzen und Erbrechen beklagt hatte, dürfte dem Arzt alles andere als seltsam vorgekommen sein. Schliesslich befand sich die Patientin in einer Wohnung der Sterbehilfeorganisation Dignitas, wo sie ihre 95-jährige krebskranke Mutter beim Weg in den begleiteten Freitod unterstützen wollte. Die Patientin litt jedoch nicht an Stress, sondern einer Hirnblutung und starb in der Folge im Universitätsspital. Ob die 58-Jährige bei einer korrekten Diagnose und schneller Reaktion des Arztes überlebt hätte, ist Gegenstand der Strafuntersuchung.
Die Staatsanwaltschaft erteilte den Auftrag für ein (weiteres) medizinisches Gutachten an zwei Fachärzte der...
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