Das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsvertretung und Klientschaft in Bezug auf die Entsiegelung
Das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsvertretung und Klientschaft in Bezug auf die Entsiegelung
Das geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsvertretung und Klientschaft in Bezug auf die Entsiegelung
Die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich führt gegen D. sowie gegen Unbekannt eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Widerhandlung gegen das UWG. In dem Verfahren wird sowohl D. als auch eine unbekannte Täterschaft, die auch innerhalb der B. AG verortet sein könnte, verdächtigt. Die Staatsanwaltschaft verlangte mit Editionsverfügung von der B. AG die Herausgabe eines Untersuchungsberichts der C. AG betreffend D. inklusive aller Anhänge und Beilagen, die der FINMA offenbart wurden. Die B. AG leistete der Editionsverfügung Folge, verlangte aber gleichzeitig die Siegelung der Dokumente. Das Bezirksgericht Zürich, Zwangsmassnahmengericht, wies das Entsiegelungsgesuch der Staatsanwaltschaft ab und ordnete die Rückgabe der herausgegebenen Dokumente an. Dagegen erhob die Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde in Strafsachen und gelangt damit an das Bundesgericht.
Zunächst hält das Bundesgericht fest, dass für die Beurteilung der Beschwerde die bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Bestimmungen massgebend seien.
Gemäss Art. 264 Abs. 1 StPO dürfen Unterlagen und Gegenstände ungeachtet des Ortes, an dem sie sich befinden und des Zeitpunkts, in welchem sie geschaffen...
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