Der Anspruch der beschuldigten Person auf unentgeltliche Rechtspflege im Rechtsmittelverfahren
Der Anspruch der beschuldigten Person auf unentgeltliche Rechtspflege im Rechtsmittelverfahren
Der Anspruch der beschuldigten Person auf unentgeltliche Rechtspflege im Rechtsmittelverfahren
Am 8. Mai 2018 wurde eine Strafuntersuchung gegen A. wegen Verdachts auf Veruntreuung eröffnet. Die Staatsanwaltschaft dehnte diese Untersuchung anschliessend mehrmals auf weitere Sachverhalte aus, unter anderem am 24. Juni 2019 wegen Verdachts auf Geldwäscherei. Im Zuge dieser Ausdehnung wurde das Bankkonto von A. bei der Bank B. im Umfang von CHF 120‘000.00 gesperrt und dieser Betrag wurde beschlagnahmt. Am 3./6. März 2020 stellte die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren in Bezug auf die Vorwürfe der Veruntreuung, eventuell des Betrugs und der Geldwäscherei ein. Die Kontosperre und die Beschlagnahme wurden aber aufrecht erhalten.
A. reichte gegen diese Verfügung Beschwerde beim Obergericht ein und beantragte, die Kontosperre und die Beschlagnahme seien vollständig, eventualiter in einem vom Gericht zu bestimmenden Umfang aufzuheben und es sei ihm die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung zu gewähren. Das Obergericht des Kantons Thurgau wies die Beschwerde ab, soweit es darauf eintrat.
Gegen diesen Entscheid reichte A. am 20. August 2020 Beschwerde ans Bundesgericht ein und beantragte dessen Aufhebung. Die Kontosperre und die Beschlagnahme seien...
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