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DNA-Spuren als Beweis für die Täterschaft?

DNA-Spuren als Beweis für die Täterschaft?

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DNA-Spuren als Beweis für die Täterschaft?

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat warf dem Beschwerdegegner vor, am 15. September 2015 zusammen mit weiteren Personen Steine und mit Farbe gefüllte Flaschen gegen die Hausfassade des Parteisekretariats der Partei B. in Zürich geworfen zu haben, wodurch Sachschaden in Höhe von ca. Fr. 13'000.- entstanden sei. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Beschwerdegegner wegen Sachbeschädigung zu einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu Fr. 50.-.
Das Obergericht des Kantons Zürich, II. Strafkammer sprach den Beschwerdegegner im Berufungsverfahren in Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" vom Vorwurf der Sachbeschädigung frei. 

Nach Ansicht des Obergerichts des Kantons Zürich sei das einzige Beweismittel, welches auf die Täterschaft des Beschwerdegegners hinweise, ein Stein mit dessen DNA-Spuren. Das Gutachten des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM) komme zum Schluss, dass die Auswertung des DNA-Mischprofils ergeben habe, dass dessen Beweiswert ca. 9 Milliarden Mal grösser sei, wenn die Spurengeberschaft der Beschwerdegegner und nicht eine andere männliche Person sei. Eine Spurenartbestimmung der als Kontaktspur ab Stein...

iusNet-StrafR-StrafPR 15.10.2020

 

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