Führt die unzureichende Umschreibung des subjektiven Tatbestandes zur Verletzung des Anklagegrundsatzes?
Führt die unzureichende Umschreibung des subjektiven Tatbestandes zur Verletzung des Anklagegrundsatzes?
Führt die unzureichende Umschreibung des subjektiven Tatbestandes zur Verletzung des Anklagegrundsatzes?
Mit Strafbefehl vom 22. Januar 2021 verurteilte die Staatsanwaltschaft A. wegen vorsätzlicher grober Verletzung der Verkehrsregeln nach Art. 90 Abs. 2 SVG, begangen durch mangelnde Aufmerksamkeit (Art. 31 Abs. 1 SVG und Art. 3 Abs. 1 VRV), Nichtbeachten von Signalen vor einem Bahnübergang (Art. 28 SVG) und Nichtbeherrschen des Fahrzeugs (Art. 31 Abs. 1 SVG). Dem Strafbefehl liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 4. September 2020 fuhr A. mit einem Lieferwagen auf der Seetalstrasse in Seon. An einer Baustelle übersah er ein Wechselblinklichtsignal, das vor einer bevorstehenden Zugdurchfahrt warnte. A. bemerkte den herannahenden Zug erst durch dessen Warnsignal, konnte jedoch nicht rechtzeitig rückwärtsfahren. Trotz Schnellbremsung des Zugführers kam es zur Kollision, die zwar keine Personenschäden, jedoch Sachschäden an Fahrzeug und Zug verursachte.
Die gegen den Strafbefehl erhobene Einsprache wurde durch das Bezirksgericht Lenzburg gutgeheissen. Die Staatsanwaltschaft erhob daraufhin Berufung beim Obergericht des Kantons Aargau, wobei sie beantragte, A. im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. Eventualiter sei der Staatsanwaltschaft nach Art. 333 Abs. 1 StPO die...
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