Grenzen der Verhältnismässigkeit von erkennungsdienstlicher Erfassung und DNA-Analysen
Grenzen der Verhältnismässigkeit von erkennungsdienstlicher Erfassung und DNA-Analysen
Grenzen der Verhältnismässigkeit von erkennungsdienstlicher Erfassung und DNA-Analysen
Die Staatsanwaltschaft führt gegen A. und weitere Personen ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung und Ehrverletzungsdelikten. A. wird vorgeworfen, sich als Aktivistin der Hausbesetzerszene unbefugt in einem leerstehenden Haus aufgehalten zu haben. Anlässlich einer Hausdurchsuchung wurde A. festgenommen und die Luzerner Polizei ordnete mit Befehl vom 21. Juli 2022 ihre erkennungsdienstliche Erfassung und die Entnahme eines Wangenschleimhautabstrichs zur Erstellung eines DNA-Profils an.
A. erhob dagegen Beschwerde und beantragte insbesondere die Vernichtung der DNA-Proben und der erkennungsdienstlichen Daten sowie die Löschung der bereits erfolgten Datenbankeinträge. Mit Beschluss vom 28. November 2022 wies das Kantonsgericht des Kantons Luzern die Beschwerde ab. Dagegen erhob A. Beschwerde in Strafsachen und beantragte vor Bundesgericht, der Beschluss vom 28. November 2022 und die "Anordnung zur erkennungsdienstlichen Erfassung und Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs" seien aufzuheben, eventualiter sei deren Rechtswidrigkeit festzustellen. (Sub-)eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zurückzuweisen.
Strittig ist, ob die DNA-...
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