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Kann ein Strafbefehl gegen eine namentlich unbekannte Aktivistin wie auch die dagegen erhobene Einsprache gültig sein?

Kann ein Strafbefehl gegen eine namentlich unbekannte Aktivistin wie auch die dagegen erhobene Einsprache gültig sein?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Kann ein Strafbefehl gegen eine namentlich unbekannte Aktivistin wie auch die dagegen erhobene Einsprache gültig sein?

Im Jahre 2021 war eine Frau auf das Gelände eines Unternehmens auf dem Mormont-Hügel bei Eclépens und La Sarraz im Kanton Waadt eingedrungen und hatte dieses zusammen mit weiteren Aktivistinnen und Aktivisten besetzt. Der gerichtlichen und polizeilichen Aufforderung zum Verlassen des Geländes kam sie nicht nach. Die Betroffene wurde am 30. März 2021 verhaftet; sie weigerte sich dabei, Angaben zu ihrer Identität zu machen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Waadt erliess in der Folge einen Strafbefehl gegen die Frau, in dem sie als "Unbekannte Nr. XXX" mit einem Aliasnamen aufgeführt wurde, dies, zusammen mit einer Personenbeschreibung ("weibliches Geschlecht", "dunkle Augen") sowie der Nummer ihres erkennungsdienstlichen Profils. Die Frau wurde des Hausfriedensbruchs, der Hinderung einer Amtshandlung und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen für schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe, einer Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Dagegen erhob die Betroffene Einsprache, worauf das Polizeigericht des Bezirks La Côte, wie auch danach - auf die dagegen erhobene Beschwerde - das Kantonsgericht nicht eintrat. Das...

iusNet StrafR-StrafPR 25.10.2022

 

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