Rechtliches Gehör bei Anordnung der Sicherheitshaft
Rechtliches Gehör bei Anordnung der Sicherheitshaft
Rechtliches Gehör bei Anordnung der Sicherheitshaft
A. wurde am 20. April 2023 vom Bezirksgericht Hinwil zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Dagegen erhob A. Berufung, woraufhin ein Schuldinterlokut angeordnet wurde und das Obergericht ein Teilurteil aussprach. Gleichzeitig entschied das Obergericht das ausstehende Strafverfahren weiterzuführen. Zu diesem Zeitpunkt befand sich A. im vorzeitigen Strafvollzug, wobei sich das Obergericht im Teilurteil nicht zur Frage der Haft äusserte. Gegen Ende der provisorischen Haft stellte sich die Frage der Sicherheitshaft, wozu die Parteien zur Stellungnahme eingeladen wurden. Nach Eingang der Stellungnahmen wurde A. mit Präsidialverfügung formell in Sicherheitshaft versetzt, welche bis zum Endentscheid der Berufungsinstanz befristet wurde. Gegen diese Haftanordnung gelangt A. mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht und rügt die Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, da er keine Gelegenheit hatte, sich mündlich zur Haftanordnung zu äussern.
Gemäss Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 3 Abs. 2 lit. c sowie Art. 107 StPO haben die Parteien Anspruch auf rechtliches Gehör. Dazu gehöre insbesondere der Anspruch, sich zur Sache vor Erlass eines...
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