iusNet Strafrecht und Strafprozessrecht

Schulthess Logo

Strafrecht-Strafprozessrecht > Rechtsprechung > Bund > Strafprozessrecht > Revision nach EGMR-Entscheid wegen...

Revision nach EGMR-Entscheid wegen Verlezung von Art. 8 EMRK

Revision nach EGMR-Entscheid wegen Verlezung von Art. 8 EMRK

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

Revision nach EGMR-Entscheid wegen Verlezung von Art. 8 EMRK

Das Bundesgericht musste entscheiden, ob ein früheres Urteil revidiert werden muss, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Verletzung von Art. 8 EMRK (Schutz des Familienlebens) festgestellt hatte. Das ursprüngliche Urteil hatte eine fünfjährige Landesverweisung gegen den Gesuchsteller wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz bestätigt. Aufgrund der Entscheidung des EGMR forderten der Gesuchsteller und Verurteilte sowie eine Gesuchstellerin die Aufhebung der Landesverweisung, die Wiedererteilung der Aufenthaltsbewilligung sowie die Löschung der Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS).

Der Gesuchsteller nahm gemäss Anklageschrift vom 23. April 2018 am 6. Februar 2018 in Langnau am Albis ein Päckchen mit 194 Gramm Kokain entgegen und sollte es weitergeben. Dafür hätte er 500 Franken erhalten. Das Obergericht Zürich bestätigte 11. November 2019 die Verurteilung wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie eine fünfjährige Landesverweisung. Das Bundesgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde...

iusnet StrafR-StrafPR 26.02.2025

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.