Substantiierungsobliegenheit eines rechtzeitig erfolgten Siegelungsantrags
Substantiierungsobliegenheit eines rechtzeitig erfolgten Siegelungsantrags
Substantiierungsobliegenheit eines rechtzeitig erfolgten Siegelungsantrags
Im Rahmen eines Strafverfahrens gegen A. wegen gewerbsmässigen Betrugs und weiteren Delikte wurden bei einer Hausdurchsuchung mehrere technische Gegenstände, unter anderem ein Mobiltelefon, sichergestellt. A. verlangte im Folgenden die Siegelung der Datenträger und Gegenstände, da sich auf dem Mobiltelefon private und persönliche Kommunikation mit der Ehefrau, die zeugnisverweigerungsberechtigt sei, befinde. Weiter könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Anwaltskorrespondenz auf den Datenträgern befinde.
Die Staatsanwaltschaft ersuchte anschliessend um Entsiegelung des sichergestellten Mobiltelefons. Das Zwangsmassnahmengericht stellte diesbezüglich fest, dass kein gültiges Siegelungsbegehren vorliege, weshalb keine gültige Siegelung stattgefunden habe. Es trat daher nicht auf den Entsiegelungsantrag ein und gab die Datenträger und Gegenstände zur Untersuchung frei.
Mit Beschwerde in Strafsachen gelangte A. an das Bundesgericht.
Zunächst stellt das Bundesgericht fest, dass die Gesetzesänderung betreffend Siegelungs- bzw. Entsiegelungsverfahren keine Auswirkungen auf das vorliegende Urteil habe. Die Beurteilung der bundesgerichtlichen Beschwerde...
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