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Würdigung des Schweigens und Aussageverhaltens im Lichte weiterer Umstände

Würdigung des Schweigens und Aussageverhaltens im Lichte weiterer Umstände

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Strafprozessrecht

Würdigung des Schweigens und Aussageverhaltens im Lichte weiterer Umstände

Das Bundesgericht hatte sich mit einem Schuldspruch zu befassen, betreffend einfacher Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit. Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, er habe am 5. März 2021 um 21:19 Uhr auf der Autobahn trotz signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einen Personenwagen mit 116 km/h gelenkt und damit (nach Abzug der Toleranz von 4 km/h) 32 km/h schneller als erlaubt gefahren zu sein. Der Beschwerdeführer habe die Geschwindigkeit unabsichtlich, aber pflichtwidrig, nicht im Auge behalten. Unbestritten war, dass der Personenwagen mit der gemessenen Geschwindigkeit unterwegs war.

Der Beschwerdeführer bestritt, den Personenwagen gelenkt zu haben und rügte eine Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes, da er schon im kantonalen Verfahren geltend machte, dass eine Drittperson nicht befragt worden sei, die auf dem Formular "Personalien des verantwortlichen Lenkers" unterschriftlich zugegeben habe, für die Geschwindigkeitsübertretung verantwortlich zu sein und auch eine Sachbearbeiterin der Luzerner Polizei festgehalten habe, dass sich der Verdacht der Kantonspolizei Uri gegen den Beschwerdeführer nicht erhärtet...

iusNet STR-STPR 24.10.2023

 

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