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Welche Regeln gelten für die Zustellung von Ordnungsbussen?

Welche Regeln gelten für die Zustellung von Ordnungsbussen?

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Strafprozessrecht

Welche Regeln gelten für die Zustellung von Ordnungsbussen?

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt büsste X. mit Strafbefehl wegen Verletzung der Verkehrsregeln (Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts um 6-10 km/h) mit CHF 120.- und auferlegte ihm eine Abschlussgebühr von CHF 200.- sowie Auslagen von CHF 8.60. Auf Einsprache von X. stellte das Einzelgericht in Strafsachen Basel-Stadt die Rechtskraft des Strafbefehls fest und verzichtete auf die Erhebung von Gerichtskosten.

Der Beschwerdeführer macht geltend, Gegenstand des Verfahrens bilde im Zusammenhang mit einer Verkehrsbusse der Kantonspolizei Basel-Stadt die Frage, ob er zur Zahlung von Verfahrenskosten für die Durchführung eines Strafbefehlsverfahrens verpflichtet sei, obwohl kein Nachweis für die postalische Zustellung der Verkehrsbusse an ihn und damit kein Nachweis über die Kenntnisnahme dieser Busse durch ihn vorliege. Er bestreite nicht, gegen die Verkehrsregeln verstossen zu haben. Indessen habe er weder die Übertretungsanzeige noch die Zahlungserinnerung erhalten. Diese Dokumente seien nicht mit eingeschriebener Post versandt worden. Ein Nachweis über deren tatsächlichen Zugang sei daher nicht gegeben. Gemäss Art. 85 Abs. 2 StPO seien schriftliche Mitteilungen...

iusNet StrafR-StrafPR 04.06.2019

 

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