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Vertrauensprinzip im Strassenverkehr

Vertrauensprinzip im Strassenverkehr

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Strassenverkehrsrecht

Vertrauensprinzip im Strassenverkehr

Am 17. Dezember 2014 kollidierte der Autolenker X. mit dem Fussgänger A. Dieser erlitt ein Schädelhirntrauma, eine Ellenbogen- sowie eine Oberschenkelkontusion. Die Staatsanwaltschaft Emmen verurteilte X. mit Strafbefehl wegen Nichtgewährens des Vortritts mit einem Personenwagen gegenüber einem Fussgänger auf einem Fussgängerstreifen zu einer Busse von CHF 600.-. Im Einspracheverfahren gegen den Strafbefehl verurteilte das Bezirksgericht Hochdorf X. wegen Nichtbeherrschens des Fahrzeugs infolge mangelnder Aufmerksamkeit zu einer Busse von CHF 200.-. Die dagegen erhobene Berufung von X. und Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft wies das Kantonsgericht ab. Gegen dieses Urteil erhebt X. Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht. Er beantragt, das Urteil des Kantonsgerichts sei vollumfänglich aufzuheben. Er sei von Schuld und Strafe freizusprechen.
Der Beschwerdeführer beruft sich auf den Vertrauensgrundsatz nach Art. 26 SVG. Er habe nicht damit rechnen müssen, dass ein Fussgänger, welcher keinen Vortritt habe, 6.5 Meter vor dem Fussgängerstreifen unvermittelt auf die Strasse hinaustrete, ohne nach links zu schauen. Das Verhalten des Fussgängers sei überraschend und...

iusNet STR-STPR 25.10.2018

 

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