iusNet Strafrecht-Strafprozessrecht

Schulthess Logo

Strafrecht-Strafprozessrecht > Rechtsprechung > Bund > Verwaltungsstrafrecht > Nicht alle Arbeiten von Anwälten...

Nicht alle Arbeiten von Anwälten unterliegen dem Berufsgeheimnis

Nicht alle Arbeiten von Anwälten unterliegen dem Berufsgeheimnis

Rechtsprechung
Verwaltungsstrafrecht

Nicht alle Arbeiten von Anwälten unterliegen dem Berufsgeheimnis

Das EFD führt seit dem 22. Juni 2016 ein Verwaltungsstrafverfahren gegen verantwortliche Personen der Basler Kantonalbank (BKB) wegen des Verdachts auf Verletzung von Meldepflichten gemäss dem GwG. Die FINMA kam im Jahre 2013 bereits zum Schluss, dass die Bank im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen die geforderten Organisations- und Gewährserfordernisse schwer verletzt habe. Die Sachverhaltsfeststellungen der FINMA basierten im Wesentlichen auf einem von einer Schweizer Anwaltskanzlei erstellten Abschlussbericht zu einer bankinternen Untersuchung. 

Im November 2016 erliess das EFD eine Editionsverfügung und wies die Bank an, den vollständigen Abschlussbericht je ohne Schwärzungen und inklusive Beilagen herauszugeben. Zuvor hatte sich das EFD vergeblich darum bemüht, den Bericht von der FINMA zu erhalten. Die Bank reichte den Bericht elektronisch und in versiegelter Form ein. Das EFD stellte beim Bundesstrafgericht in der Folge ein Entsiegelungsgesuch. Das Bundesstrafgericht wies das Entsiegelungsgesuch zuerst ab, das Bundesgericht hiess die dagegen erhobene Beschwerde jedoch gut (Urteil 1B_433/2017 vom 21. März 2018) und daraufhin hiess das Bundesstrafgericht das...

iusNet StrafR-StrafPR 22.02.2019

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.