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Das Bundesverwaltungsgericht verletzt Art. 8 EMRK

Das Bundesverwaltungsgericht verletzt Art. 8 EMRK

Rechtsprechung
EMRK

Das Bundesverwaltungsgericht verletzt Art. 8 EMRK

Der Beschwerdeführer, geb. 1964, reiste 1993 aus dem Kosovo in die Schweiz ein und heiratete 1999 eine Schweizer Bürgerin. Seine drei Kinder aus einer früheren Ehe im Kosovo erhielten ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Im Jahr 2005 wurde der Beschwerdeführer zweitinstanzlich wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten und zu einer bedingten zwölfjährigen Landesverweisung verurteilt. Nach seiner Scheidung verweigerte das Amt für Migration des Kantons Basel-Landschaft dem Beschwerdeführer am 24. August 2006 die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung, was vom Bundesamt für Migration (heute: Staatssekretariat für Migration SEM) am 22. Januar 2010 bestätigt wurde. Mit Urteil vom 28. Oktober 2015 wies das Bundesverwaltungsgericht die dagegen erhobene Beschwerde ab und bestätigte die Wegweisung des Beschwerdeführers aus der Schweiz.

Der Beschwerdeführer befand sich zu diesem Zeitpunkt seit 22 Jahren in der Schweiz. Er litt an einem generalisierten Schmerzsyndrom, an einer Schilddrüsenunterfunktion und an einer Depression, weshalb er auf diverse Medikamente angewiesen war und seit dem 1. Oktober 2012 eine ganze IV-Rente...

iusNet StrafR-StrafPR 30.04.2019

 

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