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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Abgekürztes Verfahren

Abgekürztes Verfahren

Die Einvernahme eines ehemals Mitbeschuldigten als Zeuge?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht beschäftigte sich in seinem Entscheid hauptsächlich mit den formellen Voraussetzungen der Beschwerde. Dabei hielt es fest, dass die strafprozessualen Bestimmungen betreffend Auskunftspersonen grundsätzlich allein dem Interesse von Auskunftspersonen dienen. Folglich sei der Beschwerdeführer als Beschuldigter nicht zur Beschwerde legitimiert, weshalb das Bundesgericht nicht auf die Beschwerde eintrat.
iusNet-StrafR-StrafPR 21.02.2023

Abgekürztes Verfahren und Herausgabe von Beweismitteln nach IRSG

Rechtsprechung
Amtshilfe und Rechtshilfe

RR.2018.75, zur Publikation vorgeschlagen

Unverwertbare Beweise dürfen nicht rechtshilfeweise herausgegeben werden. Solange das abgekürzte Verfahren in der Schweiz noch nicht abgeschlossen ist, kann nicht gesagt werden, ob im Hinblick auf dieses produzierte Beweismittel schlussendlich verwertbar sind oder nicht. Daher muss zuerst die Rechtskraft des abgekürzten Verfahrens abgewartet werden, bevor über eine Herausgabe entschieden werden kann.
iusNet StrafR-StrafPR 12.03.2019

Revision im abgekürzten Verfahren

Rechtsprechung
Wiederaufnahme des Verfahrens
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält die Revision eines Urteils, welches im abgekürzten Verfahren ergangen ist, nicht für zulässig, auch wenn es in einem Widerspruch zu einem späteren Strafentscheid stehen sollte. Solches ist mit der Zustimmung zum abgekürzten Verfahren hinzunehmen, zumal sich die Parteien (beschuldigte Person und Staatsanwaltschaft) einvernehmlich auf den relevanten Sachverhalt festlegen würden. Andernfalls könnte eine Rechtsmittelmöglichkeit ohne Frist geschaffen werden, so die Befürchtung des Bundesgerichts.
iusNet STR-STPR 15.08.2018