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Amtliche Verteidigung

Die Anordnung einer amtlichen Verteidigung bei Bagatellfällen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht wiederholt, dass nicht automatisch von keinem Bagatellfall auszugehen ist, wenn die im Gesetz genannten Schwellenwerte erreicht sind. Es sei weiter eine Beurteilung der konkreten Umstände des Einzelfalls notwendig, die sich einer strengen Schematisierung entziehe. Auch die Tatsachen, dass der Beschwerdeführer mehrfach vorbestraft war und selbst einen Anwalt mandatieren konnte, sprechen nicht automatisch für seine Fähigkeit, sich im Justizsystem der Schweiz zurechtzufinden.
iusNet-StrafR-StrafPR 16.04.2021

Wer darf die Hauptvertretung bei Vorliegen einer amtlichen und einer privaten Verteidigung bestimmen?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass gemäss klarem Gesetzeswortlaut die Parteien einen Hauptvertreter oder eine Hauptvertreterin zu bezeichnen haben, wenn sie zwei oder mehrere Personen als Rechtsbeistand beiziehen. Wenn die Staatsanwaltschaft eine Hauptvertretung bestimmt ohne vorgängige Anhörung der beschuldigten Person und ohne drohende Verfahrensverzögerung, verletzt sie damit das rechtliche Gehör der beschuldigten Person und schränkt das Recht auf Bestimmung der eigenen Verteidigung in unzulässiger Weise ein.
iusNet StrafR-StrafPR 25.01.2021