Das Bundesgericht hält fest, wann im Einzelfall eine amtliche Verteidigung geboten und anzuordnen ist. Dabei wird festgehalten, wie mit den gesetzlichen Schwellenwerten zur Annahme eines Bagatellfalles umzugehen ist.
Das Bundesgericht geht auf den Anspruch der beschuldigten Person auf Bestimmung einer Wahlverteidigung ein und klärt das Vorgehen, wann und vor allem durch wen ein Hauptvertretung bei mehreren mandatierten Verteidigern vorzunehmen ist.