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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Ersatzforderung

Ersatzforderung

Die Gutgläubigkeit der von der Einziehung betroffenen Dritten

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass die strafrechtliche Gutgläubigkeit nicht dem in Art. 3 ZGB verankerten zivilrechtlichen Begriff entspricht. Der Begriff der strafrechtlichen Gutgläubigkeit des Dritten bezieht sich auf die Unkenntnis der Tatsachen, die eine Einziehung rechtfertigen würden. Der Dritte muss von den Tatsachen, die eine Einziehung rechtfertigen würden, konkrete Kenntnis haben oder deren Vorhandensein zumindest ernsthaft für möglich halten.
iusNet-StrafR-StrafPR 17.01.2022

Die Zulassung von betroffenen Dritten im Hauptverfahren

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Juristische Personen, die als Dritte von einer Zwangsmassnahme betroffen sind, müssen sich in jedem Fall das Wissen ihrer faktischen und förmlichen Organe anrechnen lassen. Wenn sie schliesslich erst im Berufungsverfahren zugelassen werden und ihnen das rechtliche Gehör gewährt wird, so erleiden sie damit keinen nicht wieder gutzumachenden Nachteil, sofern das Strafverfahren gegen ein faktisches oder förmliches Organ der juristischen Person geführt wird.
iusNet-StrafR-StrafPR 08.09.2021

Der Einfluss des Anklageprinzips auf die Höhe der Ersatzforderung

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht nimmt eine Verletzung des Anklageprinzips an, bei einer Anklageschrift, die einer beschuldigten Person in zeitlicher, örtlicher und sachlicher Hinsicht unpräzise vorwirft, was er konkret wann und wo getan haben soll. Da der Beschwerdeführer somit in einigen Punkten freizusprechen ist, muss die Vorinstanz ebenfalls über die Angemessenheit der ausgesprochenen Ersatzforderung befinden, aus der in jedem Fall aber hervorgehen soll, dass sich Verbrechen nicht lohnen dürfen.
iusNet-StrafR-StrafPR 30.07.2021

Brutto- oder Nettoprinzip bei Ersatzforderungen

Rechtsprechung
Verwaltungsstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht

6B_178-181/2019 etc., zur Publikation vorgesehen

Das Bundesgericht erwägt, dass das Organisieren und gewerbsmässige Betreiben von Glücksspielen ausserhalb konzessionierter Spielbanken nach Art. 56 Abs. 1 lit. a SBG eine Übertretung darstelle, welche mit Haft oder Busse zu bestrafen ist. Nicht strafbar macht sich jedoch, wer an solchen Spielen nur teilnimmt. Die von der Einziehung betroffenen Beschwerdeführer trifft insofern kein strafrechtliches Verschulden. Sie gingen weder einer illegalen Tätigkeit nach, noch haben sie im Zusammenhang mit dem illegalen Pokerturnier anderweitig gegen strafrechtliche Bestimmungen verstossen. Die Einziehung nach dem reinen Bruttoprinzip ist vor diesem Hintergrund abzulehnen.
iusNet StrafR-StrafPR 04.05.2020

Direkte Einziehung eines Vermögenswerts bei einer Drittperson

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Die fraglichen Vermögenswerte sind nicht Tatgewinn, Tatlohn oder dessen Surrogat und es besteht kein Konnex zwischen der Tat und den Vermögenswerten. Diese fallen somit nicht unter den Anwendungsbereich von Art. 70 Abs. 1 StGB. Die Voraussetzungen für einen strafprozessualen Durchgriff liegen aus Sicht des Bundesgerichts nicht vor. Auch die direkte Verwendung des beschlagnahmten Vermögenswerts zur Tilgung einer Ersatzforderung ist bundesrechtswidrig.
iusNet StrafR-StrafPR 12.11.2019