Wann ist mit der Zustellung eingeschriebener Postsendungen «zu rechnen»? Wer trägt die Beweislast dafür, dass die Abholungseinladung der Post in den Briefkasten gelegt wurde?
Das Bundesgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und inwieweit die Säumnis bei Krankheit auf ein unverschuldetes Hindernis zurückzuführen ist.
Das Bundesgericht präzisiert, inwiefern eine gesuchstellende Partei in ihrem Antrag auf Wiederherstellung glaubhaft zu machen hat, dass sie an der Säumnis einer Frist kein Verschulden trifft.
Das Bundesgericht setzt sich mit der Vermutung auseinander, dass das Datum des Poststempels der Beschwerde mit demjenigen der Übergabe an die Post übereinstimmt und zeigt auf, wie diese Vermutung umgestossen werden kann. Überdies hält es die Voraussetzungen fest, wann Privatkläger zur Einreichung einer Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung legitimiert sind.