Das Gesuch um Widerherstellung einer verpassten Frist
Das Gesuch um Widerherstellung einer verpassten Frist
Das Gesuch um Widerherstellung einer verpassten Frist
Mit Urteil 1B_634/2021 trat das Bundesgericht auf die gegen die Präsidialverfügung des Obergerichts des Kantons Zürich vom 18. Oktober 2021 gerichtete Beschwerde von A. nicht ein. Dies mit der Begründung, sie sei nach Ablauf der Rechtsmittelfrist und damit verspätet erhoben worden. A. reichte diesbezüglich am 5. Januar 2022 beim Bundesgericht ein Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist ein.
Das Urteil 1B_634/2021 wurde dem Gesuchsteller am 20. Oktober 2021 zugestellt, womit die Beschwerdefrist am 21. Oktober 2021 zu laufen begann und am 19. November 2021 ablief.
Er brachte vor und belegte Arztzeugnissen, dass er während des gesamten Fristenlaufs zu 50 % arbeitsunfähig war, vom 2. bis zum 10. November sogar zu 100 %. Seine Kanzlei werde auf Weisung der Bundesbehörden teilweise im "Homeoffice Modus" geführt und sei seit Herbst 2021 deutlich unterbesetzt. Dazu seien noch krankheitsbedingte Ausfälle gekommen. Diese gesamten Umstände und seine "stark reduzierte Arbeitsfähigkeit infolge körperlicher Beeinträchtigung nach einem Herzstillstand und lebensnotwendiger medizinischer Rehabilitation" seien die Gründe, weshalb er die Frist um drei Tage verpasst...
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