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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Haftentlassung

Haftentlassung

Haftentlassung nach festgestellter Verletzung des Beschleunigungsgebots?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen in einfachen Fällen verletzt, wenn zwischen der Anklageerhebung und der Hauptverhandlung mehr als sechs Monate vergehen. Eine Haftentlassung erfolgt jedoch nur, wenn eine besonders gravierende Verletzung des Beschleunigungsgebots vorliegt, was sich beispielsweise in längeren nicht erklärbaren Phasen gerichtlicher Untätigkeit oder schweren Verfahrensversäumnissen zeigen könnte. Ansonsten muss die Verletzung des Beschleunigungsgebots im Urteilsdispositiv erwähnt werden und Berücksichtigung bei der Urteilsfindung und der Kostenverteilung finden. Eine sofortige Haftentlassung sei dann nicht angezeigt.
iusNet StrafR-StrafPR 20.12.2022

Die staatsanwaltschaftliche Beschwerdelegitimation gegen Haftentlassungen

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass die neue Fassung des Art. 222 StPO, der die Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft gegen Entscheide der Haftentlassung explizit ausschliesst, aktuell noch nicht in Kraft ist und damit die Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft aktuell gegeben ist.
iusNet StrafR-StrafPR 04.10.2022

Die Beschwerde gegen ein abgewiesenes Haftentlassungsgesuch nach erfolgter Anordnung von Sicherheitshaft

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht hält klar fest, dass die Überprüfung eines Entscheides des Zwangsmassnahmengerichts betreffend Verlängerung von Untersuchungshaft auch nach Anordnung von Sicherheitshaft noch möglich sein muss, da die Untersuchungs- und Sicherheitshaft nach den gleichen Voraussetzungen erteilt werden.
iusNet StrafR-StrafPR 08.08.2022