Die Beschwerde gegen ein abgewiesenes Haftentlassungsgesuch nach erfolgter Anordnung von Sicherheitshaft
Die Beschwerde gegen ein abgewiesenes Haftentlassungsgesuch nach erfolgter Anordnung von Sicherheitshaft
Die Beschwerde gegen ein abgewiesenes Haftentlassungsgesuch nach erfolgter Anordnung von Sicherheitshaft
Gegen A. wird eine Strafuntersuchung geführt. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2021 wurde A. in Untersuchungshaft versetzt, die mehrfach verlängert wurde. A. ersuchte um Entlassung aus der Untersuchungshaft, was das ZMG mit Verfügung vom 17. Juni 2022 abwies. Dagegen gelangt A. am 27. Juni 2022 ans Obergericht. Am 24. Juni 2022 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage beim Bezirksgericht. Dieses eröffnete am 30. Juni 2022 ein Verfahren betreffend die Strafsache und am 8. Juli 2022 wurde Sicherheitshaft angeordnet. Daraufhin schrieb das Obergericht das Beschwerdeverfahren betreffend Haftentlassung zufolge Gegenstandslosigkeit ab, da die Inhaftierung nun auf der Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts basiere, mit der Sicherheitshaft angeordnet worden sei. Damit sei das Anfechtungsobjekt weggefallen. Dagegen gelangt A. ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht hält fest, dass sich der Beschwerdeführer nach wie vor in Haft befinde und daher ein aktuelles Rechtsschutzinteresse an der Überprüfung der Haftvoraussetzungen habe. Die Untersuchungshaft ist während des laufenden Verfahrens in Sicherheitshaft umgewandelt worden, wobei das Bundesgericht den Ausführungen der Vorinstanz nicht folgt...
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