Die staatsanwaltschaftliche Beschwerdelegitimation gegen Haftentlassungen
Die staatsanwaltschaftliche Beschwerdelegitimation gegen Haftentlassungen
Die staatsanwaltschaftliche Beschwerdelegitimation gegen Haftentlassungen
Gegen A. wird eine Strafuntersuchung wegen Verdachts auf Drohung und Drohung gegen Behörden und Beamte geführt. A. soll an einer Verhandlung vor dem Bezirksgericht Drohungen gegen Leib und Leben ausgestossen haben.
Am 18. August 2022 wurde A. vorläufig festgenommen. Am 20. August 2022 wies das Zwangsmassnahmengericht den Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft ab, da keine Ausführungsgefahr bestehe, gleichzeitig verfügte es die unverzügliche Haftentlassung.
Dagegen gelangte die Staatsanwaltschaft ans Obergericht des Kantons Aargau. Dieses erteilte dem Rechtsmittel die „aufschiebende Wirkung“ und ordnete die Weiterführung der Haft für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens an.
Dagegen gelangte A. am 22. August 2022 ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung der Verfügung, die unverzügliche Haftentlassung und die Feststellung, dass die angefochtene Verfügung nichtig sei.
Das Obergericht hat am 24. August 2022 das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft abgewiesen und den Beschwerdeführer aus der Haft entlassen.
Das Bundesgericht hält fest, dass sich der Beschwerdeführer nicht mehr in Haft befinde und es ihm daher an einem aktuellen praktischen...
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