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Legitimation der Privatklägerschaft

Inwieweit ist der Privatkläger gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft zur Beschwerde legitimiert?

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Ein durch Strafanzeige des geschädigten Privatklägers u.a. wegen Amtsmissbrauchs eingeleitetes Strafverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine gegen die Einstellungsverfügung erhobene Beschwerde an das Obergericht wurde abgewiesen. Das Bundesgericht hatte darüber zu befinden, ob der Privatkläger in der Sache überhaupt zur Beschwerde legitimiert ist.
iusNet STR-STPR 27.09.2023

Fehlende Legitimation der Republik Türkei als Privatklägerin

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

BGE 145 IV 433 | 6B_856/2018, 6B_857/2018, 6B_858/2018

Zur Beschwerde legitimiert ist gemäss Strafprozessordnung (StPO) unter anderem die geschädigte Person als Privatklägerschaft. Als "geschädigt" gilt, wer durch die Straftat in seinen Rechten unmittelbar verletzt worden ist. Das setzt voraus, dass die betroffene Person Träger des durch die verletzte Strafnorm geschützten oder zumindest mitgeschützten Rechtsguts ist. Werden durch Delikte, die nur öffentliche Interessen verletzen, private Interessen bloss mittelbar beeinträchtigt, gilt die betroffene Person nicht als geschädigt im Sinne der StPO. Das Generalkonsulat ist wegen der Tatbestände Schreckung der Bevölkerung, öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, Landfriedensbruch, Beleidigung eines fremden Staates bloss mittelbar beeinträchtigt und daher nicht in seinen Rechten verletzt.
iusNet StrafR-StrafPR 20.09.2019