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Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Massnahmenvollzug

Massnahmenvollzug

Die fehlende Mitwirkung an der Erstellung eines Gutachtens und die Auswirkungen im Strafprozess

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Die fehlende Mitwirkung der betroffenen Person an einem forensisch-psychiatrischen Gutachten zieht keine Unverwertbarkeit des Gutachtens nach sich. Vielmehr hat sich der Sachverständige dazu zu äussern, ob eine Frage ohne Untersuchung gar nicht, nur in allgemeiner Form oder ohne Einschränkungen beantwortet werden kann.
iusNet-StrafR-StrafPR 09.09.2021

Das aktuelle Rechtsschutzinteresse bei einem Gesuch um bedingte Entlassung aus der Verwahrung

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht hält fest, dass sich die Verfahrensvorschriften und die Kriterien der bedingten Entlassung aus der Verwahrung von denjenigen einer stationären Massnahme unterscheiden. Wenn während eines laufenden Verfahrens an Stelle einer Verwahrung eine stationäre Massnahme angeordnet wird, dann muss ein erneutes Gesuch um bedingte Entlassung gestellt werden, da in dieser Situation kein aktuelles Rechtsschutzinteresse mehr besteht.
iusNet-StrafR-StrafPR 13.04.2021

Im Nachverfahren angeordnete Sicherheitshaft

Rechtsprechung
Strafprozessrecht

1B_111/2020, zur Publikation vorgesehen

Entgegen dem Urteil des EGMR I.L. gegen die Schweiz vom 3. Dezember 2019 kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass eine lang andauernde und konstante Rechtsprechung des Bundesgerichts zur analogen Anwendung der Bestimmungen über die Sicherheitshaft vor einer Verurteilung (Art. 221 und 229 ff StPO) bestehe und der angefochtene Entscheid mit Art. 5 Ziffer 1 EMRK vereinbar sei, obwohl es an einer expliziten gesetzlichen Grundlage fehle. Wesentlich sei, dass nicht nur Grundsatzentscheide des Bundesgerichts zu berücksichtigen sind, sondern sämtliche einschlägigen Entscheide des Bundesgerichts, die seit 2000 grösstenteils und seit 2007 vollständig im Internet publiziert werden. Der EGMR habe die Kategorie der massgebenden Entscheide zu eng gefasst. Für den anwaltlich verbeiständeten Beschwerdeführer war daher im Zeitpunkt der Haftanordnung ausreichend erkennbar, welche haftrechtlichen Regeln zur Anwendung gelangten.
iusNet StrafR-StrafPR 14.04.2020

Fristenberechnung bei Behandlungen von psychischen Störungen (Art. 59 Abs. 4 StGB)

Kommentierung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht beschäftigte sich im Urteil 6B_691/2018 vom 19. Dezember 2018 mit der Fristenberechnung bei Behandlungen von psychischen Störungen (Art. 59 StGB). Es kommt darin insbesondere zum Schluss, dass für die Frist der Massnahmendauer gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB auf den rechtskräftigen und vollstreckbaren Anordnungsentscheid abzustellen sei. Der Antritt eines vorzeitigen Massnahmenvollzug (Art. 236 StPO) soll für die Berechnung der Dauer nicht relevant sein. Dieses Ergebnis irritiert nicht nur angesichts des Urteils 6B_1203/2017 vom 1. November 2017 (betreffend Suchtbehandlung).
Jann Schaub
iusNet StrafR-StrafPR 25.02.2019