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"ne bis in idem"

Teileinstellung und Verurteilung wegen demselben Lebenssachverhalt

Rechtsprechung
Strafprozessrecht
Das Bundesgericht prüfte die Frage wie es sich verhält, wenn eine Teileinstellung und eine Verurteilung betreffend denselben Lebenssachverhalt vorliegen. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass wenn die Teileinstellung rechtskräftig ist und keine Nichtigkeit vorliegt, kein Raum für eine Verurteilung bleibe, da dies dem Grundsatz "ne bis in idem" widersprechen würde.
iusNet STR-STPR 26.10.2018