Verurteilung trotz rechtskräftigem Freispruch und der Grundsatz „ne bis in idem“
Verurteilung trotz rechtskräftigem Freispruch und der Grundsatz „ne bis in idem“
Verurteilung trotz rechtskräftigem Freispruch und der Grundsatz „ne bis in idem“
A. verweigerte zweimal schriftlich eine vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen des Kantons Freiburg (LSVW) angekündigte amtliche Kontrolle. Eine daraufhin vom LSVW erlassene Verfügung wurde von A. erfolglos angefochten. In der Folge sollte eine persönliche Kontrolle durch die Mitarbeiter des LSVW erfolgen, woraufhin A. den Mitarbeitern mitteilte, dass er die Kontrolle nicht zulassen werde, solange er nicht wisse, was und auf welcher Grundlage sie kontrollieren wollten. Daraufhin zogen die Mitarbeiter wieder ab, ohne eine Kontrolle durchgeführt zu haben. Aufgrund des geschilderten Vorfalls erliess die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg einen Strafbefehl und verurteilte A. wegen Hinderung einer Amtshandlung (Art. 286 StGB).
Mit Urteil vom 8. November 2022 sprach das Gericht des Sensebezirks A. vom Vorwurf der Hinderung einer Amtshandlung frei. Gleichzeitig sprach es A. der Übertretung von Art. 64 Abs. 1 lit. f i.V.m. Art. 30 LMG schuldig und verurteilte ihn zu einer Busse von CHF 800.00.
Gegen diesen Entscheid erhoben A. Berufung, woraufhin der Strafappellationshof des Kantons Freiburg den Freispruch in Bezug auf die Hinderung einer Amtshandlung...
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