iusNet Strafrecht-Strafprozessrecht

Schulthess Logo

Strafrecht-Strafprozessrecht > Stichworte > Opfermitverantwortung

Opfermitverantwortung

Die Opfermitverantwortung beim geringfügigen Betrug

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
In mehreren Punkten hat die Beschwerdeführerin vorliegend nicht genügend dargelegt, inwiefern die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hat. Zudem hält das Bundesgericht in Bezug auf eine Verurteilung wegen geringfügigen Betrugs fest, dass es zur Annahme einer arglistigen Täuschung ausreichend ist, wenn bei Vertragsschluss der Schuldner weder zahlungswillig noch zahlungsfähig ist. Das Bundesgericht betont, dass die Opfermitverantwortung nur in wenigen Ausnahmefällen zur Anwendung komme.
iusNet-StrafR-StrafPR 09.09.2021

Kreditbetrug: Bereicherungsabsicht und Opfermitverantwortung

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Das Bundesgericht spricht X. vom Vorwurf des Betruges frei. X. könne trotz der schon damals schwierigen Finanzlage der Gesellschaft nicht vorgeworfen werden, den Kredit in Bereicherungsabsicht oder vorsätzlich zum Schaden der Bank aufgenommen zu haben. Auch habe die Bank den teilweisen Zahlungsausfall ihrer eigenen Unvorsichtigkeit zuzuschreiben (im Sinne der Opfermitverantwortung). Die getätigten Abklärungen zur Bonität des Schuldners bezeichnet das Bundesgericht als fahrlässig. Der Eintritt eines kalkulierten, der Kreditvergabe immanenten (und mit 10% Zins vergüteten) Risikos verdient unter diesen Umständen keinen strafrechtlichen Schutz.
iusNet StrafR-StrafPR 12.11.2019

Betrug: Opfermitverantwortung und Vermögensverschiebung

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde (teilweise) gut. Der Sachverhalt betreffend die internen Vorgänge bei den Versandhäusern wurde nicht genug abgeklärt. Auch die Opfermitverantwortung sei im Detail zu prüfen. Bei der unbefugten Verwendung der Mobility-Karte mangelt es gemäss dem Bundesgericht an der Vornahme einer Vermögensverfügung.
iusNet StrafR-StrafPR 26.08.2019