Trotz der seit 2023 geltenden Regelung, bei der ein Raserdelikt mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann, sofern der Täter in den letzten zehn Jahren kein schweres Verkehrsdelikt begangen hat, war es die Praxis bei diversen Staatsanwaltschaften, dass dies nicht für Junglenker gelten kann, sondern nur für Personen, welche bereits während 10 Jahren einen Führerausweis besessen haben. Das Bundesgericht klärte nun diese Praxis.