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Sanktion

Revision von Art. 53 StGB – Wiedergutmachung im Strafrecht nur noch in leichten Fällen

Gesetzgebung
Allgemeines Strafrecht
Neu kann im Strafrecht bei der Wiedergutmachung des Unrechts mit persönlichen Leistung oder Geldzahlung eine Strafbefreiung lediglich noch im Bereich der leichteren Kriminalität erwirkt werden. Der Bundesrat hat die entsprechenden Änderungen im Strafrecht auf den 1. Juli 2019 in Kraft gesetzt.
iusNet STR-STPR 26.11.2019