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Sanktion

Mindeststrafe bei Raserdelikten nach der seit 2023 geltenden Regelung

Rechtsprechung
Strassenverkehrsrecht
Trotz der seit 2023 geltenden Regelung, bei der ein Raserdelikt mit einer Geldstrafe sanktioniert werden kann, sofern der Täter in den letzten zehn Jahren kein schweres Verkehrsdelikt begangen hat, war es die Praxis bei diversen Staatsanwaltschaften, dass dies nicht für Junglenker gelten kann, sondern nur für Personen, welche bereits während 10 Jahren einen Führerausweis besessen haben. Das Bundesgericht klärte nun diese Praxis.
iusnet StrafR-StrafPR 29.01.2025

Anwendung der neuen Regelung zur Mindeststrafe für Ersttäter bei Raserdelikten

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten
Inwiefern müssen Täter besonders günstige Umstände vorliegen, damit die neue Regelung zur Mindeststrafe für Ersttäter bei Raserdelikten anwendbar ist?
iusnet StrafR-StrafPR 30.10.2024