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Teilbedingte Strafe

Teilbedingte Strafe bei erneuter Delinquenz

Rechtsprechung
Allgemeines Strafrecht
Das Bundesgericht ändert die bisherige Rechtsprechung zu aArt. 42 Abs. 2 StGB, bei welcher die Auswirkungen der teilbedingten Freiheitsstrafe für die Bewertung der Legalprognose ausgeschlossen wurde. Die Prüfung der Bewährungsaussichten des Täters sei sowohl unter den Voraussetzungen von aArt. 42 Abs. 1 als auch Abs. 2 StGB anhand einer Gesamtwürdigung aller wesentlichen Umstände vorzunehmen. Für die Einschätzung des Rückfallrisikos sei ein Gesamtbild der Täterpersönlichkeit unerlässlich.
iusNet STR-STPR 15.08.2018