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Verbotene Handlungen für einen fremden Staat

Verbotene Handlungen für einen fremden Staat – Art. 271 StGB im Lichte der jüngeren Rechtsprechung

Kommentierung
Einzelne Straftaten
Der Tatbestand der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat (Art. 271 StGB) impliziert gerade für Juristen und Anwälten ein nicht zu unterschätzendes Strafbarkeitsrisiko. Der Beitrag geht auf einige bemerkenswerte Entscheide zu Art. 271 StGB in der jüngeren Praxis ein und zieht Schlussfolgerungen zum Umgang mit Strafbarkeitsrisiken im Rahmen internationaler Kooperationshandlungen.
Markus Husmann
iusNet StrafR-StrafPR 10.09.2020

Heikle Datenlieferung an die USA

Rechtsprechung
Einzelne Straftaten

6B_804/2018

Das Bundesstrafgericht sprach X. vom Vorwurf der verbotenen Handlungen für einen fremden Staat frei. Das Bundesgericht kassiert diesen Entscheid. Das Bundesstrafgericht verletzt Bundesrecht, wenn es das Wissen über die Verbotenheit des normierten Verhaltens als subjektives Tatbestandsmerkmal qualifiziert, soweit erkennbar im Sinne einer Eventualbegründung von einem unvermeidbaren Verbotsirrtum ausgeht und in der Folge die Erfüllung des subjektiven Tatbestands von Art. 271 Ziff. 1 StGB verneint.
iusNet STR-STPR 20.12.2018