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Verbotene Handlungen für einen fremden Staat – Art. 271 StGB im Lichte der jüngeren Rechtsprechung

Verbotene Handlungen für einen fremden Staat – Art. 271 StGB im Lichte der jüngeren Rechtsprechung

Kommentierung
Einzelne Straftaten

Verbotene Handlungen für einen fremden Staat – Art. 271 StGB im Lichte der jüngeren Rechtsprechung

Art. 271 StGB als Stolperstein im Rahmen internationaler Kooperation
Nach Art. 271 StGB wird unter anderem bestraft, wer auf schweizerischem Gebiet ohne Bewilligung für einen fremden Staat Handlungen vornimmt, die einer Behörde oder einem Beamten zukommen und wer solchen Handlungen Vorschub leistet. Die Bestimmung schützt insbesondere die schweizerische Souveränität. Heute kommt ihr im Wesentlichen die Funktion einer Verbotsnorm zum Regelwerk der Amts- und Rechtshilfe zu. Dieser komplexe und relativ unbestimmte Tatbestand impliziert ein nicht zu unterschätzendes Strafbarkeitsrisiko, gerade für in internationalen Sachverhalten tätige Juristen und Anwälte. In diesem Zusammenhang wurden in jüngerer Zeit einige bemerkenswerte Entscheide gefällt.

Ausgewählte Rechtsprechung

1. Exequaturverfahren in Florida

Dem ersten Fall lag ein lehrbuchmässiger Sachverhalt zu Grunde: Ein Kreisgericht in Florida erliess in einem Vollstreckungsverfahren zwischen dem in den USA wohnhaften B. und seiner in der Schweiz lebenden Ex-Ehefrau eine Ladung zur Stellungnahme. Darin forderte das Gericht die Ex-Ehefrau auf, innerhalb von 20 Tagen zum Vollstreckungsantrag von B. Stellung zu nehmen, ansonsten ein Säumnisurteil erfolgen würde. Der Rechtsanwalt von B. stellte in der Folge dem schweizerischen Anwalt der Ex-Ehefrau die Verfügung des Kreisgerichts inklusive Vollstreckungsantrag auf postalischem Weg zu und hielt dabei fest, dass für den Fall einer fehlenden Bestätigung von einer bewussten Annahmeverweigerung ausgegangen würde.
Das Bundesstrafgericht hielt fest, dass das Zustellen einer ausländischen Gerichtsurkunde, deren Empfang Rechtswirkungen auslösen kann, an einen Adressaten in der Schweiz unter Umgehung des Rechtshilfewegs eine verbotene Handlung für einen fremden Staat darstelle. 1 Das...

iusNet StrafR-StrafPR 10.09.2020

 

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